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Auswärtsfahrt:


Zur Zeit keine Fahrten geplant!

Mehr Informationen gibt es hier!
 
Die Spielregeln des WWW:

Ziele des Fan-Clubs sind:
  1. Unterstützung der Mannschaft bei Heim - und Auswärtsspielen
    Die Mitglieder dieses Fan-Clubs unterstützen unsere Mannschaft nicht nur durch geistige Verbundenheit sondern auch möglichst durch aktive Anwesenheit bei deren Spielen. Eine Verpflichtung zum Besuch der Spiele gibt es nicht.
    Fahrten und Fahrgemeinschaften werden sowohl für Heim - als auch für Auswärtsspiele organisiert.

  2. "Heimat" für Fans inner- und außerhalb der Region
    Dieser Fan-Club ist für alle Fans offen; den Fans außerhalb der Region bietet er oftmals die einzige Möglichkeit sich mit dem Verein zu identifizieren. Er ist Heimat für alle KSC-Fans world-wide.
    Mitglieder können gerne auch in anderen Fan-Clubs Mitglied sein.

  3. Fanorientierter Internet-Auftritt
    Dieser Fan-Club befürwortet jede Art von Internet-Auftritten von Fans für Fans, soweit die Spielregeln für den Internet-Auftritt eingehalten werden. Konstruktive Kritik ist aber ausdrücklich erwünscht.
    Deshalb sieht dieser Fan-Club in ka-fans.de die ideale Basis für seine Aktivitäten. Webseiten von Fan-Clubs und einzelner Fans sehen wir als Bereicherung der Fan-Kultur.

  4. Verhältnis zu den Supporters
    Dieser Fan-Club (und seine Mitglieder) versteht sich als gleichberechtigtes Mitglied der Fan-Szene des KSC. Der Fan-Club wünscht eine Zusammenarbeit mit den Supporters.

  5. Soziales Engagement
    Wir wollen soziales Engagement unterstützen, z. Bsp. "Das Festival der guten Taten".

Mitgliedschaft in diesem Fan-Club:

Mitglieder in diesem Fan-Club sollten Stammtalker bei ka-fans.de sein und eine gültige eMail-Adresse besitzen. Sie fühlen sich folgenden Prinzipien verpflichtet:
  1. Loyalität zum Verein
    Unterstützung der Interessen und Ziele des Vereines. Kritik am Verein, seinen Organen und Mitgliedern wird konstruktiv, fair und in einer Art getätigt, die den Menschen nicht persönlich verletzt oder diskreditiert und Meinungsvielfalt respektiert.
    Mitgliedschaft beim KSC ist gewünscht, aber kein „Muss“

  2. Gewaltfreiheit
    Die Mitglieder üben keine Gewalt aus, billigen diese nicht und versuchen - soweit es ihnen möglich ist, diese zu verhindern.

  3. Kein (politischer) Extremismus
    Die Mitglieder mißbilligen jede Art von Extremismus und wirken diesem - soweit als möglich entgegen.
    Im Fan-Club finden keine parteipolitischen Aktivitäten statt.

Beiträge:
Der Mitgliedsbeitrag beträgt 30,-- EUR pro Jahr und Mitglied. Für Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr, Studenten, Schüler, Auszubildende, Zivil- und Wehrdienstleistende und Arbeitslose wird ein reduzierter Beitrag von 20,-- EUR pro Jahr erhoben. Sind mehrere Familienangehörige Mitglied im Fanclub, so zahlt das erste Mitglied den vollen Beitrag, ab dem zweiten Mitglied wird ein ermäßigter Beitrag erhoben. Kinder unter 12 Jahren zahlen keinen Beitrag. Die Beiträge sollen im Voraus und möglichst jährlich bezahlt werden, können aber je nach finanzieller Situation des Mitgliedes auch monatlich geleistet werden. Höhere Beiträge auf freiwilliger Basis dürfen gerne geleistet werden und sind ebenso willkommen wie Zuwendungen.

Aktivitäten des Fan-Clubs:
Der Fan-Club KSC World Wide Wave nimmt sowohl am Vereinsleben des KSC als auch an den Aktivitäten der Fan-Szene aktiv teil. Im Besonderen werden folgende Aktivitäten aus der Kasse finanziert:
  1. eigene Zaunfahne und sonstige Fahnen
  2. Teilnahme an Veranstaltungen der Supporters und des Vereins
    (Bsp.: Turnier der Fan-Clubs, Schlossparklauf, ...)
  3. Organisation von regelmäßigen Stammtalkertreffen
  4. Unterstützung von „Das Festival der guten Taten“
  5. Erhaltung der Geschäftsfähigkeit des Fan-Clubs
    Schriftverkehr, Porto, Kontogebühren,...)

Gremien:

  1. Das oberste Organ des Fan-Clubs ist die Mitgliederversammlung (MGV). Diese beschließt Änderungen der Geschäftsordnung mit 2/3-Mehrheit, alle anderen Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst. Die ordentliche MGV wird jährlich vom Vorstand einberufen und muss im Februar, spätestens jedoch Anfang März, stattfinden. Außerordentliche MGV’s können vom Vorstand jederzeit und müssen auf Wunsch von mindestens 20% der Mitglieder einberufen werden.
    Die MGV ist beschlussfähig, wenn:
    • die Einladung mindestens 14 Tage vor dem Termin erfolgt
    • dieser eine Tagesordnung beiliegt
    • und bei ordentlichen MGV’s zusätzlich ein Rechenschafts- und Kassenbericht beiliegt
    • mindestens 5 Mitglieder anwesend sind

    Wahlen, Abstimmungen und die Entlastung des Vorstandes erfolgen offen, Ausnahmen können von der MGV bei Bedarf mit einfacher Mehrheit beschlossen werden.

    Um der besonderen Form des Fan-Clubs gerecht zu werden, dürfen Vollmachten für die Ausübung des Stimmrechtes an andere Clubmitglieder erteilt werden; wenn die Infrastruktur vorhanden ist, dürfen MGV’s auch über das Internet abgehalten werden.

  2. Der Vorstand besteht aus dem 1. und 2. Vorstand, dem Kassierer und 2 Beisitzern. Diese werden von der MGV für zwei Jahre mit einfacher Mehrheit gewählt.

    Der Vorstand
    • führt die laufenden Geschäfte des Fan-Clubs
    • entscheidet mit einfacher Mehrheit über die Neuaufnahme von Mitgliedern
    • schließt mit einfacher Mehrheit Mitglieder aus, die gegen diese Geschäftsordnung verstoßen.

      (Ausgeschlossene Mitglieder können gegen den Ausschluss Einspruch einlegen. Dann entscheidet die nächste MGV über den Ausschluss - bis zu diesem Zeitpunkt ruht die Mitgliedschaft ohne Rechte und Pflichten)

Auflösung des Fan-Clubs:

Die MGV kann die Auflösung des Fan-Club’s mit einer 2/3-Mehrheit beschließen. Das Club Vermögen kommt in diesem Fall dem "Das Festival der guten Taten" oder der "Aktion Mensch" zugute.

Beendigung der Mitgliedschaft:

Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Austritt oder Ausschluß von Mitgliedern. Vorausbezahlte Beiträge werden nicht zurückerstattet.

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